Bevor irgendetwas in die Wege geleitet werden kann, muss eine Ärztin / ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen wird das automatisch veranlasst. Bei einem Sterbefall zu Hause ist das Herbeirufen eines Arztes die Aufgabe der Angehörigen. Die Todesbescheinigung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Benachrichtigen Sie den Hausarzt bzw. Notarzt.
(Er stellt die Todesbescheinigung aus.)
Nun informieren Sie das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens.
(Vereinbaren Sie bitte die Abholzeit. Bis zu 36 Stunden haben Sie Zeit, sich von Ihrem Verstorbenen zu Hause zu verabschieden).
Informieren Sie das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens.
(Die Angehörigen werden vom Krankenhaus informiert. Die Todesbescheinigung wird von den Ärzten des Krankenhauses ausgestellt).
Informieren Sie das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens.
(Vereinbaren Sie bitte in Absprache mit dem Pflegepersonal die Abholzeit. Der Arzt, der die Todesbescheinigung ausstellt, wird durch die Einrichtung verständigt).
Nächstes Polizeirevier umgehend benachrichtigen.
(Bei Unfalltod, Freitod oder Verbrechen, muss die Polizei hinzugezogen werden.) Informieren Sie dann das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens.
Sollten Urkunden nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen bei der Beschaffung behilflich.
Feldstraße 6
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18184 Neu Thulendorf